Ein Fabrikant aus Süddeutschland hat sich von seiner Frau scheiden lassen. Das gemeinsame Kind wuchs bei seiner Mutter auf. Bei einem Wochenendausflug von Vater und Sohn verunglückten beide tödlich. Die Untersuchung ergab, dass zuerst der Vater und dann das Kind gestorben sind.
Ein Testament war nicht vorhanden. Damit tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft: Der Vater vererbt sein Vermögen an das Kind. Da das Kind noch keine Nachkommen hat, erben seine Eltern: hier die geschiedene Frau des Fabrikanten.
In diesem Fall konnte die Familie des Fabrikanten nach längeren Verhandlungen einen Vergleich mit der Mutter des Kindes herbeiführen.
Jeder, der für seine Lebenssituation eine andere Lösung bevorzugt, als der Gesetzgeber vorsieht, sollte seinen Wunsch in einem Testament regeln. Das Testament ist immer der neuen Lebenssituation anzupassen. Die größte Sicherheit bietet das notarielle Testament. Bei einem Vermögenswert von 50.000 € betragen die Notargebühren 246 € + MWSt und evtl. Auslagen.
Seit Januar dieses Jahres wird es bei dem zentralen Testamentsregister eingetragen (ZTR), somit ist die Verwahrung sichergestellt.



