Warum Alleinerziehende ein Testament brauchen

Ein Fabrikant aus Süddeutschland hat sich von seiner Frau scheiden lassen. Das gemeinsame Kind wuchs bei seiner Mutter auf. Bei einem Wochenendausflug von Vater und Sohn verunglückten beide tödlich. Die Untersuchung ergab, dass zuerst der Vater und dann das Kind gestorben sind.

Ein Testament war nicht vorhanden. Damit tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft: Der Vater vererbt sein Vermögen an das Kind. Da das Kind noch keine Nachkommen hat, erben seine Eltern: hier die geschiedene Frau des Fabrikanten.

In diesem Fall konnte die Familie des Fabrikanten nach längeren Verhandlungen einen Vergleich mit der Mutter des Kindes herbeiführen.

Jeder, der für seine Lebenssituation eine andere Lösung bevorzugt, als der Gesetzgeber vorsieht, sollte seinen Wunsch in einem Testament regeln. Das Testament ist immer der neuen Lebenssituation anzupassen. Die größte Sicherheit bietet das notarielle Testament. Bei einem Vermögenswert von 50.000 € betragen die Notargebühren 246 € + MWSt und evtl. Auslagen.Seit Januar dieses Jahres wird es bei dem zentralen Testamentsregister eingetragen (ZTR), somit ist die Verwahrung sichergestellt.

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Neu ab diesem Jahr: Familienpflegezeit

Arbeitnehmer können zur Pflege ihrer Angehörigen zwei Jahre lang halb arbeiten und dabei drei Viertel des Gehalts beziehen. Später müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen aber zwei Jahre weiter drei Viertel des Gehalts. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer den Lohnvorschuss nach der Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Tod nicht zurückzahlen kann, soll eine Versicherung einspringen. Einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit gibt es aber nicht.
Ist der Arbeitgeber nicht einverstanden, kommt also die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit leider nicht in Betracht.

Dies ist ein weiterer kleiner Schritt, um das riesige Problem der Pflegezeit für Angehörige und für den Staat in den Griff zu bekommen.

Unterhält man sich mit Menschen zwischen 60 und 80 Jahren, so ist meisten folgendes klar: „Ich möchte doch meinen Kindern nicht zur Last fallen. Ich kann das meiner Tochter und schon gar nicht der Schwiegertochter zumuten. Sie wohnen zudem in anderen Städten und gehen ihrer Arbeit nach. Nein, wenn es soweit ist, werde ich ins Heim gehen.“, so die Aussage von vielen Frauen. Instinktiv gehen die Frauen davon aus, dass sie vor der eigenen Pflegezeit ihre Männer pflegen. Und kaum ein Mann glaubt, dass er die schwere Zeit der Pflege zu organisieren hat – etwa, wenn die Frau pflegebedürftig wird.

Viele dieser aktiven Rentner wollen das Wichtigste selbst geregelt haben und beschäftigen sich mit Vollmachten und Verfügungen. Mit einigem Glück erwischen sie dann auch das richtige Formular, beachten Formvorschriften und die geeignete Hinterlegung solch wichtiger Papiere. Denn schließlich will man doch niemanden zur Last fallen. Wenige von ihnen sind sich darüber im Klaren, dass für die letzten Lebensjahre i.d.R. sehr viel Geld gebraucht wird, dass oft das Ersparte und das Haus auf dem Spiel stehen. Das kann so weit gehen, dass dann die Kinder zur Kasse gebeten werden. Doch zuvor ist bereits das Erbe aufgebraucht.

Aus Sicht des Staates bleibt es dabei: Gemäß § 3 SGB XI: die gesetzliche Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen unterstützen. Die Familienpflegezeit trägt dazu bei, wenn auch kein Rechtsanspruch darauf besteht.

Wirkliche Lösungen können nur durch private Initiativen erfolgen. Passivität hat hier seinen Preis.

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Die Angst vor Pflege scheint zu wachsen

Die Menschen werden immer älter. Damit steigt auch die Zahl der Kranken- und Pflegebedürftigen. So erscheint die Frage der Vorsorge immer mehr an Bedeutung zu gewinnen. Da ist der Rat von Fachleuten gefragt.

Für viele beginnt die konkrete Lebensplanung heute später, als die in früheren Jahren der Fall war. Zahlreiche junge Leute finden mit Verzögerungen ins Berufsleben, müssen Praktika absolvieren und arbeiten zunächst oft zeitlich befristet. Erst die Festanstellung bietet eine halbwegs sichere Basis für die Familienplanung: Heirat, Kinder und vielleicht ein eigenes Häuschen.

Auch das steigende Durchschnittsalter in unserer Gesellschaft bringt Veränderungen mit sich, auf die es zu reagieren gilt. Wer länger lebt, muss eher damit rechnen, im Alter krank zu sein und gar pflegebedürftig. Wo früher meist die Familie einsprang, da fehlen diese Strukturen heute oft.

Die Weichenstellung für das Alter gewinnt zunehmend an Bedeutung: „Die beste Fürsorge für Partner, Eltern und Kinder ist, wenn man selbstbestimmt die Dinge in die Hand nimmt.“

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Wie teuer ist ein Pflegeheim?

Die Frage nach den Kosten im Pflegefall beschäftigt viele. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung trägt nur einen Teil der Kosten. Je nach der Einstufung des medizinischen Dienstes und ob stationär oder ambulant gepflegt wird.

Auf dem Rest bleibt der Pflegebedürfte sitzen. Er zahlt aus Rente, Vermögen, Immobilien oder durch den Elternunterhalt.

Doch was kostet ein Platz in einem Heim? Und in welchem Heim wird man gut versorgt?

Die Heimkosten sind in Deutschland unterschiedlich: im Osten und Süden geringer als im Rest der Republik.

Genaue Zahlen und eine Beurteilung jeden Heimes erhalten Sie auf folgendem Link:

www.bkk-pflegefinder.de

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Rente allein sichert nicht mehr den Lebensstandard

4. Januar 2012 Deutscher Bundestag informiert, dass die gesetzliche Rente künftig nicht mehr ausreichen wird. Wer selbst keine Vorsorge trifft, kann seinen Lebensstandard im Alter nicht halten. Die Bürger sollen die Spielräume des Alterseinkünftegesetzes nutzen, um sich eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Die zentrale Säule der Altersversorgung werde aber weiterhin die gesetzliche Rente bleiben, heißt es in der Unterrichtung.

Am 1. Juli 2010 haben Männer durchschnittlich 977 Euro Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Frauen erhielten durchschnittlich 544 Euro Rente.

Die Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern ergibt bei den Männern eine eher geringe Differenz von 1.012 Euro (Ost) zu 968 Euro (West).

Bei den Frauen sind die Unterschiede deutlich ausgeprägter. So erhielten ostdeutsche Rentnerinnen durchschnittlich 701 Euro und westdeutsche Rentnerinnen nur 500 Euro Rente im Monat. Begründet wird dies vor allem mit den unterschiedlichen Erwerbsverläufen in Ost und West. So hätten Frauen im Osten durchschnittlich knapp 39 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und Frauen im Westen nur 27 Jahre, heißt es in der Unterrichtung.

Bereits heute gilt: Wer auf die gesetzliche Rente angewiesen ist, kann bereits heute keine großen Sprünge machen. Alle, die  vom Arbeitseinkommen leben, brauchen zusätzliches Polster für ein sorgenfreies Altwerden.

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Gesetzliche Pflegeversicherung erhöht ihre Leistungen ab Januar 2012

Mehr denn je haben wir Deutsche Angst vor Alter und Pflege. Davor, dass wir anderen zur Last fallen oder dass das eigene Haus verkauft werden muss, um die Pflegezeit zu bezahlen. Seit Januar 2012 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung etwas mehr Leistungen.

Wird ein Pflegebedürftiger zuhause durch seine Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung ab Januar 2012 mehr Leistung:

Häusliche Pflege durch pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen
Pflegestufe I : 225 Euro (ab 2012: 235 Euro)
Pflegestufe II : 430 Euro (ab 2012: 440 Euro)
Pflegestufe III: 685 Euro (ab 2012: 700 Euro)

Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
Pflegestufe I : 440 Euro (ab 2012: 450 Euro)
Pflegestufe II : 1.040 Euro (ab 2012: 1.100 Euro)
Pflegestufe III: 1.510 Euro (ab 2012: 1.550 Euro)

Ist der Pflegebedürftige in einem Alten- und Pflegeheim, hat sich jedoch nicht viel geändert:

Versorgung im Alten- und Pflegeheim
Pflegestufe I : 1.023 Euro
Pflegestufe II : 1279 Euro
Pflegestufe III: 1.510 Euro (ab 2012: 1.550 Euro)

Unterm Strich erhöhen sich die Leistungen geringfügig, wenn jemand zu Hause gepflegt wird. Wer im Pflegeheim ist, erhält lediglich bei Pflegestufe III eine kleine Erhöhung der Leistungen

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Gute Vorsätze? Jetzt Vorsorge treffen

Wer kennt das nicht: Gute Vorsätze fürs Neue Jahr. Für die meisten unter uns gehört Ordnung, Frühjahrsputz und überhaupt das Aussortieren von unnötigem Ballast dazu. Das hilft, um den eigenen Haushalt in Schuss zu halten. Auch der Papierkram gehört dazu. Deshalb hier einige Tipps:

Tipp 1
Kümmern Sie sich um Vorsorge- und Betreuungsvollmacht und um die Patientenverfügung. Immer wieder berichten Angehörige, dass die Frau nicht für den Mann handeln darf oder dass  Eltern keine Auskünfte über den Gesundheitszustand des erwachsenen Kindes bekommen. – Auch nicht in Notfällen, bei Krankheit oder Unfall. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Mit einer einzigen Vollmacht können Sie die Person Ihres vollsten Vertrauens für alle (oder nur bestimmte) Bereiche Ihres Lebens bevollmächtigen.

Tipp 2
Laut Statistik sorgen sich immer mehr Menschen, dass im Pflegefall das Geld nicht reicht. Bei manchen steht sogar das Lebenswerk auf dem Spiel. Bei anderen zahlen die Kinder. Nur wer genügend Vermögen oder die richtige Versicherung hat, braucht sich im Ernstfall wenigstens  wegen dem Geld keine Sorgen zu machen. Setzen Sie sich mit diesem Thema auseinander, solange dafür Zeit ist. Ist der Ernstfall da, dann ist es zu spät. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Pflegefall eintritt, liegt laut Statistik bei 25 %. – Von 5 Pflegebedürftigen sind vier weiblich!

Tipp 3
Lassen Sie für jeden einzelnen der Familie einen Vorsorgestatus erstellen und das Rentenversicherungskonto klären. Mit dem Resultat haben Sie zunächst einmal Klarheit. Sie sehen, wie viel Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rentenversicherung  bereits erarbeitet sind. – Oder wie viel Geld noch fehlt. Lassen Sie es nicht darauf ankommen und sich nicht von Ihrer Rente überraschen. Das muss nicht sein.

Wie dies geht und was zu beachten ist, erfahren Sie hier

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Bagatellgrenze bei bAV

Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind immer Bruttorenten, auf die Krankenversicherungs- und Pflegekassenbeiträge zu zahlen sind und auch Einkommenssteuer anfallen kann. Aktuell beträgt der Abzug für die Kranken- und Pflegeversicherung 10,15 % der Rente.
Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Doch diese ist in vielen Fällen nicht so hoch, wie man sich das oft wünscht und wie es nötig wäre. Die durchschnittliche Rente aus der bAV liegt nicht weit über 100 € pro Monat. Das hat Konsequenzen für die Behandlung der Renten im Leistungsfall.

Bagatellgrenze
Diese Beitragspflicht gilt erst ab einer gewissen Rentenhöhe. Wenn die Renten höher als 1/20-tel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV sind,  müssen auf Betriebsrenten überhaupt erst Beiträge abgeführt werden. Allerdings ist dann die gesamte Rente beitragspflichtig. Diese Grenze liegt für das Jahr 2011 bei 126,12 € (OST 110,35 €) pro Monat.
Zu fragen ist deshalb bei der Erhöhung kleiner bAV-Renten:
• Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?
• Wie hoch sind die Betriebsrenten, die Sie insgesamt bisher beziehen?

Denn es ist möglich, dass der Rentner neben seiner aktuellen Betriebsrente noch eine weitere Rente aus einem älteren Arbeitsverhältnis hat, das angerechnet wird. Außerdem ist wie immer die Frage zu klären, ob überhaupt eine Steuerpflicht besteht oder die Einnahmen unter dem Freibetrag liegen.

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Bank für Generationen

Wenn Banken sich den Problemen der älteren Kunden stellen, werden sie über Generationen hinweg die Guthaben für Familien sichern können und Ansprechpartner bleiben.

Der Bankberater sieht sich oft als Vertrauensperson, die den Kunden dabei helfen will mehr aus dem Vermögen zu machen. Das bezieht sich nicht nur auf den Zinssatz. Doch bei vielen älteren Kunden ist das das einzige Thema, worüber Berater und Kunden sprechen. Als ob der Zinssatz entscheidend ist für eine Geldanlage. Ist er nicht. Wenn das der Fall wäre, würden die Kunden nicht einfach nur bei überschaubaren Laufzeiten bleiben und das Geld oft im Tagesgeldbereich lassen. Sie vergleichen lediglich die Konditionen einer Bank mit der der anderen.

Doch über was soll sich der Berater unterhalten? Das Haus ist gebaut, die Altersvorsorge bereits in der Auszahlung und die Kinder schon erwachsen. Da bleibt nur der Zinssatz, so die weitverbreitere Meinung.

Als Marketingfachfrau habe ich die Kunden nach deren Wünschen und Zielen nicht oberflächlich gefragt, sondern weiter und nachgehört, an was es liegt, dass eine so große Angst besteht, das alles, was da ist, in verfügbaren Anlageformen abgestellt wird. So, wie jemand, der dabei ist demnächst ein Haus zu ersteigern.

Es ist ganz einfach: Es geht um die eigene Zukunft. Niemand scheint da zu sein, der sich mit den undurchsichtigen Regelungen der Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, der Patientenverfügung und wenn wir schon beim Thema sind: mit den extremen Zuzahlungen im Pflegefall vertraut ist.

Banken und Sparkassen, die Lösungen für Ältere schaffen, lösen automatisch auch die Probleme der Jüngere.

Weiterlesen: Was Älteren nützt, ist auch gut für Jüngere

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Das Sinken des Rentenniveaus ist politisch gewollt

Das Sinken des Rentenniveaus ist politisch gewollt
Das gesetzliche Rentenniveau sinkt. Weniger Einzahler bedeutet weniger Rente für immer mehr Rentner, so die häufige Argumentationskette beim Verkauf von Altersvorsorgeprodukten.

Hier ein Auszug aus der Rede von Herrn Dr. Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund beim dem 7. Aktuellen Pressesemniar am 26. Und 27. Okt. in Würzburg. Hier wird in aller Deutlichkeit die politisch gewollte Rente auf immer niedrigem Niveau klar angesprochen:
„…. Ein Unterschreiten der Rentenniveauziele hierdurch ist jedoch unwahrscheinlich. Dennoch möchte ich an das politisch gewollte Sinken des Rentenniveaus erinnern. Nur durch betriebliche und private Altersversorgung lassen sich diese Einbußen kompensieren. …“

Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das Verhältnis zwischen der Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren erhält, und dem aktuellen Durchschnittseinkommen an.

Präsentation und weitere Informationen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Presse/Presseseminare/Presseseminare_DRVBund/wuerzburg_10_2011/10_27_rische.html?nn=37072

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